Infos zum AIS Automatic Identification System

Die wichtigsten Infos zum AIS (Automatic Identification System) 

Das Kürzel AIS steht für Automatic Identification System, auf deutsch Automatisches Identifikationssystem. Dahinter verbirgt sich ein Funknavigationsverfahren, bei dem durch den Austausch von Schiffsdaten die Sicherheit auf dem Wasser erhöht und die Überwachung und Lenkung des Schiffverkehrs von Land aus erleichtert wird.

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Ursprünglich wurde das Funksystem als Unterstützung für den Vessel Traffic Service, eine Art Verkehrsleitzentrale für den Schiffsverkehr, entwickelt. 

Seit 2000 ist das AIS verbindlicher Standard bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, kurz IMO.

Hier die wichtigsten Infos zum AIS in der Übersicht:

Wofür wird das AIS genutzt?

Das AIS dient in erster Linie

·         zur Vermeidung von Kollisionen zwischen Schiffen,

·         als Instrument, das Küstenstaaten ermöglicht, sich über Schiffe und deren Ladung zu informieren, sowie

·         als Hilfsmittel, um den Schiffsverkehr von Land aus zu überwachen und zu lenken. 

Aber auch an Bord ist AIS ein Instrument, das es erleichtert, zu planen und Entscheidungen zu treffen. Dies liegt daran, dass nicht nur die Positionen, die Kurse und die Geschwindigkeiten der Schiffe in der Umgebung übertragen werden, sondern auch Schiffsdaten wie die Namen, die MMSI-Nummern und die Funkrufzeichen.

Dadurch wiederum können die Schiffsführer per Funk Kontakt aufnehmen und beispielsweise Absprachen zu notwendigen Ausweichmanövern treffen.

Die Funktion des AIS ist dabei weder von der optischen Sicht noch von der Ausbreitung von Radarwellen abhängig. Deshalb können durch das Funksystem auch Schiffe geortet werden, die sich hinter einer Flusskurve, einem Kap und anderen Hindernissen befinden.  

Welche Schiffe müssen mit dem AIS ausgerüstet sein?

Für welche Schiffe eine Ausrüstungspflicht besteht, ist durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, die sogenannten SOLAS-Regelungen, festgelegt.

Demnach müssen im Seeverkehr seit 2004 alle Berufsschiffe über 300 BRZ (Bruttoraumzahl, früher Bruttoregistertonne) in internationaler Fahrt und seit Juli 2008 alle Berufsschiffe über 500 BRZ in nationaler Fahrt mit einer AIS-Anlage ausgerüstet sein. Daneben sind Schiffe, die länger sind als 20 Meter oder über 50 Passagiere an Bord haben, ebenfalls verpflichtet, eine AIS-Anlage zu betreiben.

Von den SOLAS-Regelungen ausgenommen sind Kriegsschiffe, für Traditionsschiffe kann es auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen geben. Daneben gelten die SOLAS-Regelungen für Binnenschiffe nicht. Allerdings kann für Binnenschiffe trotzdem eine Ausrüstungspflicht bestehen, die sich aus EU-Regelungen, Vorgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt oder anderen nationalen Vorschriften ergibt.

In der Fischerei, der Sportschifffahrt sowie im Freizeitbereich besteht keine Ausrüstungspflicht, allerdings können Schiffsführer ihre Boote hier freiwillig ausstatten, um ihre Sicherheit zu erhöhen.   

Welche AIS-Anlagen gibt es?

Im Unterschied zum Radar, das ein passives System ist, handelt es sich beim AIS um ein aktives System. Damit es genutzt werden kann, muss ein aktives, technisch funktionsfähiges Gerät vorhanden sein.

Dabei gibt es in die AIS-Anlagen in verschiedenen Varianten:

·         Klasse-A-Transceiver sind für die Berufsschiffe vorgeschrieben, für die nach den SOLAS-Regelungen eine Ausrüstungspflicht besteht. Sie übertragen mit einer hohen Signalstärke, so dass auch Schiffe, die weiter entfernt sind, die Daten empfangen können. In welchen Intervallen die Daten gesendet werden, ergibt sich aus der Fahrtgeschwindigkeit und dem Manöverstatus. 

·         Inland-AIS-Transceiver müssen auf Schiffen vorhanden sein, die mit einem AIS-Transceiver ausgerüstet sind, den Rhein befahren und keine Seeschiffe sind. Die Geräte sind im Prinzip Klasse-A-Transceiver, allerdings um Funktionen für die Binnenschifffahrt erweitert.

·         Klasse-B-Transceiver senden die Daten mit einer niedrigeren Signalstärke und weniger häufig als Klasse-A-Transceiver. Klasse-B-Transceiver können auf allen Schiffen verwendet werden, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, also beispielsweise auf Fischer- und Sportbooten. 

·         AIS-Empfänger sind Geräte, die Meldungen von AIS-Transceivern in der Umgebung empfangen. Sie senden selbst aber keine Daten aus. Landseitig kommen unter anderem AIS-Basisstationen zum Einsatz. Schiffsverkehrssysteme nutzen die Basisstationen zum einen, um den Schiffsverkehr in ihrem Seegebiet zu erfassen. Zum anderen können die Basisstationen verwendet werden, um die Übertragung der AIS-Transceiver auf den Schiffen zu steuern, beispielsweise indem die Melderaten erhöht werden. 

Welche Daten meldet das AIS?

Damit die Daten, die per AIS gesendet werden, weltweit nutzbar sind, hat die Internationale Fernmeldeunion 22 Nachrichtentypen definiert. Diese Nachrichten werden als Telegramme in einer einheitlichen, standardisierten Form übermittelt.

Dabei werden folgende Schiffsdaten ausgesendet:

·         Statische Schiffsdaten: Hierzu gehören die IMO-Nummer, der Schiffsname, das Funkrufzeichen, die MMSI-Nummer, der Schiffstyp und die Abmessungen des Schiffs.

·         Dynamische Schiffsdaten: Diese beinhalten den Navigationsstatus, die Schiffsposition samt Zeitpunkt, den Kurs und die Geschwindigkeit über Grund, die Vorausrichtung und die Kursänderungsrate.

·         Reisedaten: Darunter fallen der aktuelle maximale statische Tiefgang, die Gefahrgutklasse der Ladung, das Reiseziel, die geschätzte Ankunftszeit und die Anzahl der Personen an Bord.

Im Inland werden außerdem die ENI-Schiffsnummer, die Verbandsdaten, der Tiefgang, der Beladungszustand, die Fahrwasserseite, die maximale Höhe über Wasser sowie die Anzahl der Besatzungsmitglieder, der Passagiere und des Schiffspersonals übermittelt.

Allerdings werden nicht immer alle Daten gesendet. So werden beispielsweise in der Sportschifffahrt oft nur der Schiffsname, die MMSI-Nummer, die Position, der Kurs und die Schiffsgröße übertragen.

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