Übersicht Bootsführerscheine

Übersicht Bootsführerscheine 

Ein Sportbootführerschein ist zunächst einmal die Voraussetzung dafür, dass ein Sportboot geführt werden darf, wobei der Bootsführerschein als Befähigungs- und Berechtigungsnachweis ausschließlich für das Führen eines Bootes zu Sportzwecken dient.

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Je nachdem, welche Art von Boot auf welchem Gewässer geführt wird, sind unterschiedliche Bootsführerscheine erforderlich, wobei in Deutschland grundsätzlich zwischen dem Bootsführerschein Binnen und dem Bootsführerschein See unterschieden wird.

Die Prüfung, die Ausstellung sowie die Verwaltung des Führerscheines erfolgen durch Ausschüsse oder die Verwaltungsstellen des Deutschen-Segler-Verbandes oder des Deutschen Motoryachtverbandes, die beide im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung agieren.

Grundsätzlich ist der Bootsführerschein mit einem Fahrzeugführerschein vergleichbar, es handelt sich ebenfalls um einen Lichtbildausweis, in den bestimmte Eintragungen, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Sehhilfe, vorgenommen werden können. 

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Der amtliche Sportbootführerschein Binnen wird benötigt, um ein Boot auf Binnengewässern und Flüssen führen zu dürfen. Dabei wird unterschieden, ob es sich bei dem Boot um ein Motorboot oder ein Segelboot handelt.

Der Bootsführerschein Binnen unter Segel ist vorgeschrieben, wenn ein Segelboot geführt werden soll, das Mindestalter hierfür sind 14 Jahre.

Handelt es sich um ein Motorboot, das eine Antriebleistung von mehr als 5 PS hat, jedoch nicht länger ist als 15 Meter, ist der Sportführerschein Binnen Motor vorgeschrieben, wobei dieser ab einem Alter von 16 Jahren gemacht werden kann.

Daneben gibt es eine weitere Art des Sportführerscheines Binnen, nämlich für das Surfen auf Gewässern in Berlin, der wie der Schein für Segelboote ebenfalls ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden kann.

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Der amtliche Sportbootführerschein See gilt für das Führen eines Bootes in Küstengewässern innerhalb der Drei-Meilen-Zone. Er ist für alle Segelyachten und Motorboote vorgeschrieben, die eine höhere Antriebsleistung als 5 PS haben, die Länge des Bootes spielt jedoch keine Rolle.

Der Bootsführerschein See ist dabei unabhängig vom Bootsführerschein Binnen, was bedeutet, dass er diesen weder einschließt noch voraussetzt. Das Mindestalter für den Sportbootführerschein See beträgt 16 Jahre, zudem muss in vielen Fällen ein ärztliches Attest vorleget werden, das die Tauglichkeit bescheinigt.  

Neben diesen zwei gesetzlich vorgeschriebenen Bootsführerscheinen gibt es Bootsführerscheine, die auf freiwilliger Basis erworben werden können, jedoch von einigen Bootsverleihern gefordert werden.

Hierzu gehören der:

-Sportküstenschifferschein

-Sportseeschifferschein

-Sporthochseeschifferschein

-Traditionsschifferschein

-Bodenseeschifferpatent 

-Sportschifferzeugnis 

-Rheinsportschifferpatent

Voraussetzung für den Erwerb dieser Führerscheine ist ein gültiger Sportbootführerschein See.

PDF:

Sportbootsführerscheine – Klassen, Voraussetzungen und Erwerb

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Thema: Bootsführerscheine

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