Schiffskennzeichen in der Übersicht

Schiffskennzeichen in der Übersicht

 

Die “Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen” verpflichtet Schiffe dazu, ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen zu führen.

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Dabei gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Schiffe mit einer Motorleistung von über 2,21 kW, die deutsche Binnenschifffahrtsstraßen nutzen. Schiffe, die maximal 15 Meter lang sind und ausschließlich auf Seeschifffahrtsstraßen unterwegs sind, müssen auf Seeschifffahrtsstraßen kein Kennzeichen tragen.

Gleiches gilt für Seeschiffe mit einer Länge von über 15 Metern. Allerdings müssen sie mit dem Schiffsnamen und dem Namen des Heimathafens gekennzeichnet und im Schiffsregister eingetragen sein. Das Schiffskennzeichen selbst ist ein Code, der meist aus Buchstaben und Zahlen besteht und als eindeutiges Identifikationsmerkmal dient.

Damit eine eindeutige Identifikation gewährleistet ist, muss das Schiffskennzeichen beidseitig am Bug, am Heck oder bei Kleinfahrzeugen am Spiegelheck angebracht sein. Die einzelnen Ziffern müssen dabei mindestens zehn Zentimeter hoch und in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund gehalten sein.

Nun muss der Eigner zwar ein Kennzeichen führen, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen. Allerdings kann er zwischen fünf unterschiedlichen Bootsdokumenten auswählen. Ein Sportboot darf sogar mehrere Kennzeichen haben, allerdings immer nur eines führen.

 

Die folgende Übersicht stellt die verschiedenen Schiffskennzeichen vor:

 

Das Kleinfahrzeugkennzeichen

Das Kleinfahrzeugkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, das Kleinfahrzeugen und Sportbooten mit einer Länge von unter 20 Metern zugeteilt werden kann. Vergeben werden die Kennzeichen auf Antrag von den Wasser- und Schifffahrtsämtern.

Das Kennzeichen selbst ist wie ein Kfz-Kennzeichen aufgebaut. Den Anfang machen die Buchstaben des Ortes, in dem sich das zuständige und zuteilende Amt befindet, also beispielsweise AB für Aschaffenburg, B für Berlin oder HST für Stralsund.

Danach folgen, wie beim Autokennzeichen, Buchstaben und Zahlen. Der Bootseigner erhält einen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. In diesem Ausweis sind das zugewiesene Kennzeichen, technische Daten des Wasserfahrzeugs und der Name samt Anschrift des Eigners vermerkt. Die Buchstaben und Zahlen des Kennzeichens muss der Eigner fest, deutlich und gut sichtbar auf seinem Boot anbringen, indem er sie aufmalt oder aufklebt.

Sowohl das Kennzeichen als auch der Ausweis sind unbefristet gültig. Die Zuteilung des Kennzeichens und das Ausstellen des Ausweises kosten knapp 20 Euro. Änderungen muss der Eigner dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt unverzüglich melden und gegen eine entsprechende Gebühr eintragen lassen.

Das amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen gilt in erster Linie auf Bundeswasserstraßen. Im Ausland wird es als Eigentums- und Registrierungsnachweis oft nicht erkannt.

 

Der Schiffsbrief

Der Schiffsbrief beurkundet, dass das Schiff in das Binnenschiffsregister eingetragen wurde. Das amtliche Kennzeichen ergibt sich aus der Registrierungsnummer und einem angehängten „B“, also beispielsweise 123456-B.

Der Schiffsbrief ist für Schiffe vorgesehen, die auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen fahren. Ein Eintrag in das Binnenschiffsregister ist möglich, wenn das Schiff eine Verdrängung von mindestens 5 m³ hat. Für Schiffe mit einer Verdrängung ab 10 m³ ist der Eintrag Pflicht.

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Die Binnenschiffsregister werden von ausgewählten Amtsgerichten geführt. Die Kosten für den Eintrag ergeben sich aus dem Wert des Wasserfahrzeugs, hinzu kommen die Gebühren für die Ausstellung des Schiffsbriefs.

Das Schiffskennzeichen, das sich aus dem Schiffsbrief ergibt, muss zusammen mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen auf dem Boot angebracht werden. Der Schiffsbrief ist als Eigentums- und Registrierungsnachweis bundesweit gültig.

 

Das Flaggenzertifikat

Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Schiffskennzeichen, das für Seeschiffe vorgesehen ist, deren Rumpflänge 15 Meter nicht überschreitet. Die Zuteilung erfolgt auf Antrag durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Um ein Flaggenzertifikat zu erhalten, muss der Eigner Daten zu seiner Person, zum Schiff und technische Daten angeben.

Außerdem muss er den Kaufvertrag vorlegen, um nachzuweisen, dass er tatsächlich der Schiffseigner ist. Die Nummer des Flaggenzertifikats besteht aus Zahlen und einem angehängten „F“, also beispielsweise 123456-F, und kann als amtliches Kennzeichen geführt werden.

Dafür muss diese Nummer fest und beidseitig an Bug oder Heck angebracht sein und zusätzlich dazu mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen ergänzt werden. Das Flaggenzertifikat kostet 40 Euro und ist acht Jahre lang gültig.

Für eine Verlängerung des Zertifikats oder den Eintrag von Änderungen werden 25 Euro fällig. Das Zertifikat wird bundesweit und international als Eigentums- und Registrierungsnachweis anerkannt.

 

Das Schiffszertifikat

Das Pendant zum Schiffsbrief, der für Binnenschiffe vorgesehen ist, ist das Schiffszertifikat. Das Schiffszertifikat können Seeschiffe erhalten, die im Seeschiffsregister eingetragen sind. Dabei ist der Eintrag ins Seeschiffsregister für alle Schiffe vorgeschrieben, die unter deutscher Flagge deutsche Seeschifffahrtstraßen befahren und länger sind als 15 Meter.

Schiffe mit einer Rumpflänge von unter 15 Metern können auf Wunsch des Eigners registriert werden. Die zugeteilte Seeschiffsregisternummer bildet das amtliche Kennzeichen, das dann zusammen mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen am Schiff angebracht werden muss.

Anstelle der Registernummer kann bei Binnenfahrten auch das zugewiesene Unterscheidungsmerkmal als amtliches Kennzeichen genutzt werden. Gleichzeitig berechtigt das Schiffszertifikat der Bundesrepublik Deutschland dazu, unter deutscher Flagge zu fahren.

Das Seeschiffsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Die Kosten für den Eintrag in das Seeschiffsregister richten sich nach dem Wert des Wasserfahrzeugs. Zusätzlich dazu fällt eine Gebühr für das Ausstellen des Zertifikats an. Das Schiffszertifikat wird weltweit als Eigentums- und Registrierungsnachweis anerkannt.

 

Der Internationale Bootsschein

Der Internationale Bootsschein, kurz IBS, ist ein Bootsdokument, das vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und vom Deutschen Seglerverband (DSV) ausgestellt wird.

Die zehnstellige Nummer des Bootsscheins kann, erweitert um den Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation, als Kennzeichen geführt werden. Dabei steht der Kennbuchstabe „A“ für den ADAC, der Kennbuchstabe „M“ für den DMYV und der Kennbuchstabe „S“ für den DSV.

Ein Kennzeichen lautet also beispielsweise 1234567890-A, 1234567890-M oder 1234567890-S. Bei einem solchen Kennzeichen handelt es sich nicht um ein amtliches Kennzeichen, sondern um ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Als amtlich anerkanntes Kennzeichen darf es auf deutschen Binnenschifffahrtstraßen geführt werden.

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Der Internationale Bootschein wiederum ist als Eigentums- und Registrierungsnachweis nahezu weltweit gültig. Die erstmalige Ausstellung eines IBS kostet für Mitglieder der Organisation 20 Euro, für Nichtmitglieder 25 Euro. In Deutschland ist der IBS unbefristet gültig, sofern sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.

Ist das Wasserfahrzeug im Ausland unterwegs, darf der IBS maximal zwei Jahre alt sein. Hier muss der IBS also regelmäßig verlängert werden, wobei eine Verlängerung mit 18 Euro zu Buche schlägt.

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Hier schreiben Gerry Maissen, - Tauchlehrer und Wassersportler, Nadine Schumann, - Kanu und Kayak Sportlerin, die viel auf Reisen ist, Herbert Motzki - Geschäftsführer einer Bootbau- und Handelsfirma und das gesamte Team Familienunternehmen Artdefects Media, Betreiber und Redakteure dieser Webseite. Boots- & Yachtbesitzer, sämtliche Wassersportarten-Nutzer an allen Küsten der Türkei und Mittelmeer. Wir möchten Wissenswertes zum Wassersport, schönen Reisezielen und Tauchgebieten, sowie Technisches und Anforderungen für jegliche Schifffahrt vermitteln.

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