Ratgeber zum Bootskauf, 2. Teil

Ratgeber zum Bootskauf, 2. Teil

So mancher Hobby-Kapitän möchte sich den Traum vom eigenen Boot erfüllen. Und damit ihm sein Boot viele Jahre lang Freude bereitet und zum treuen Begleiter auf vielen herrlichen Seereisen wird, gibt ihm dieser Ratgeber zum Bootskauf ein paar Tipps an die Hand.

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Ein Bootskauf ist sicherlich eine größere Sache. Schließlich muss erst einmal ein geeignetes Wasserfahrzeug gefunden werden, das zu den eigenen Wünschen, Anforderungen und Vorstellungen passt. Und das Boot muss sich mit dem vorhandenen Budget vereinbaren lassen.

Der Bootsmarkt ist zwar riesig und hält für jeden Geschmack etwas bereit. Andererseits kann es gerade diese große Auswahl aber schwierig machen, den Überblick zu behalten. Hinzu kommt, dass beim Bootskauf ein paar Besonderheiten beachtet werden müssen.

In einem zweitteiligen Ratgeber zum Bootskauf haben wir nützliche Infos und hilfreiche Tipps zusammengetragen. Dabei ging es im 1. Teil um den Neuboot- und den Gebrauchtbootkauf.

Hier ist der 2. Teil des Ratgebers:

 

Die Kaufberatung durch einen Sachverständigen

Vor allem wenn sich der Hobby-Kapitän für ein Gebrauchtboot entscheidet, sollte er sich unbedingt professionelle Unterstützung an die Seite holen. Selbst für einen gut informierten und recht erfahrenen Laien ist es schwierig, die Substanz eines Bootes richtig zu beurteilen. Anders als beispielsweise ein Auto ist ein Boot nämlich kein Serienprodukt, das nach einheitlichen Standards in hoher Stückzahl produziert wird.

Außerdem ist ein Boot mit einer komplexen Technik ausgestattet. Das Alter des Bootes, die Intensität der Nutzung und das bisherige Nutzungsverhalten wirken sich auf den Erhaltungszustand und damit auch auf den Preis aus. Mit Blick auf den Pflege- und Wartungsaufwand spielt die Substanz ebenfalls eine Rolle. Der Hobby-Kapitän ist alles in allem deshalb gut beraten, wenn er sein Wunschboot zusammen mit einem Boots- oder Yachtsachverständigen unter die Lupe nimmt. Bei einem sehr teuren Boot kann sich sogar ein Wertgutachten auszahlen.

Eine professionelle Begutachtung hat zwar ihren Preis. Doch wenn der Experte nichts zu beanstanden hat, kann der Hobby-Kapitän schon bald mit einem guten Gefühl in See stechen. Und falls doch Mängel auftauchen, kann der Hobby-Kapitän abwägen, ob ihm das Boot den Kaufpreis plus die Reparaturkosten tatsächlich wert ist.

 

Die Konformitätserklärung

Alle Boote mit einer Bootslänge zwischen 2,5 und 24 Metern müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (kurz GPSG) entsprechen, wenn sie innerhalb der EU erstmals in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Dies gilt sowohl für Neuboote als auch für Gebrauchtboote.

Dass das Boot den EU-weit einheitlichen Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügt, wird durch die sogenannte Konformitätserklärung dokumentiert. Um die Konformitätserklärung muss sich der Hersteller oder Importeur kümmern. Anschließend wird die Erklärung zum Bestandteil des Handbuchs für Schiffsführer.

Beim Bootskauf sollte der angehende Hobby-Kapitän also unbedingt darauf achten, dass ihm das Handbuch zusammen mit der Konformitätserklärung auf Deutsch ausgehändigt wird. Außerdem sollte er sicherstellen, dass das Boot das CE-Zeichen hat.

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Eine CE-Zertifizierung ist nur dann nicht notwendig, wenn es sich um ein Gebrauchtboot handelt, das vor dem 16.06.1998 gebaut wurde. Insgesamt ist der Kauf eines Bootes ohne CE-Zeichen aber nicht zu empfehlen. Denn falls der Hobby-Kapitän das Wasserfahrzeug irgendwann wieder abgeben oder gegen ein anderes Boot austauschen möchte, wird sich ein Weiterverkauf sehr schwierig gestalten.

Ein Bootshändler wird ein solches Boot in aller Regel nicht in Zahlung nehmen. Der wichtigste Punkt ist aber der: Fehlt die Konformitätserklärung, darf der Hobby-Kapitän sein Boot nicht in Betrieb nehmen. Denn damit würde er gegen § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung verstoßen. In der Folge kann das Boot stillgelegt und ein empfindliches Bußgeld verhängt werden. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, kann die Versicherung außerdem die Leistung verweigern.

Doch was ist, wenn sich der angehende Hobby-Kapitän in ein Boot verliebt hat, das sich außerhalb der EU befindet und nicht über die erforderliche EU-Konformität verfügt? In diesem Fall kann sich der Hobby-Kapitän an ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen wenden und ein sogenanntes Post Construction Assessment veranlassen. Dabei wird das Boot begutachtet und notwendige Umbauten werden vorgenommen.

Erfüllt das Boot danach die Vorgaben, muss der Hobby-Kapitän das Handbuch für Schiffsführer erstellen lassen. Sowohl das Verfahren selbst als auch die Änderungen und Umbauten gehen aber mit teils happigen Kosten einher. Bei einer großen oder wertvollen Yacht kann sich dieser Aufwand lohnen.

Bei einem kleineren Sportboot hingegen steht die notwendige Investition für eine nachträgliche Zertifizierung oft in keinem Verhältnis zum Wert des Wasserfahrzeugs. Hier ist es dann meist tatsächlich die bessere Wahl, sich für ein anderes Boot zu entscheiden.

 

Der Kaufvertrag beim Bootskauf

Auch wenn beim Bootskauf ein schriftlicher Kaufvertrag nicht zwingend notwendig ist, sollte der Hobby-Kapitän nicht darauf verzichten. Dabei sollte der Kaufvertrag eine möglichst detaillierte Beschreibung des Bootes und der mitgelieferten Ausrüstung enthalten. Außerdem sollte im Kaufvertrag stehen, an welchem Datum und an welchem Ort das Boot übergeben wird.

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer durch den Kaufvertrag auf der sicheren Seite. Zusätzlich zum Kaufvertrag sollte ein Abnahmeprotokoll aufgesetzt und bei der Übernahme des Bootes von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Durch das Protokoll ist der Zustand des Bootes zum Zeitpunkt der Übergabe verbindlich dokumentiert.

Zusatztipp: Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls im Kaufvertrag geregelt sein sollte, ist die Umsatzsteuer. Kauft der Hobby-Kapitän sein Boot im Ausland und möchte er es dann zu seinem Liegeplatz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land überführen, muss er den Nachweis bringen, dass die Mehrwertsteuer für das Boot zu einem früheren Zeitpunkt bereits bezahlt wurde.

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Hat er einen solchen Beleg nicht, wird ihm die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert des Bootes in Rechnung gestellt. Der Hobby-Kapitän ist also gut beraten, wenn er die Mehrwertsteuerzahlung mittels Kaufvertrag dokumentieren kann.

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Hier schreiben Gerry Maissen, - Tauchlehrer und Wassersportler, Nadine Schumann, - Kanu und Kayak Sportlerin, die viel auf Reisen ist, Herbert Motzki - Geschäftsführer einer Bootbau- und Handelsfirma und das gesamte Team Familienunternehmen Artdefects Media, Betreiber und Redakteure dieser Webseite. Boots- & Yachtbesitzer, sämtliche Wassersportarten-Nutzer an allen Küsten der Türkei und Mittelmeer. Wir möchten Wissenswertes zum Wassersport, schönen Reisezielen und Tauchgebieten, sowie Technisches und Anforderungen für jegliche Schifffahrt vermitteln.

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