Sportboot Kennzeichnungist unerlässlich, denn die 1995 in Kraft getretene Kennzeichenverordnung (KIFzK\I-BinSch) regelt, dass Sportboote, die unter den Begriff des Kleinfahrzeuges (< 20 m) fallen, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen, ähnlich der Kennzeichenverordnung für PKWs. 
Kennzeichen werden auf Antrag des Bootsinhabers zugeteilt. Bei Antragstellung müssen die Eigentumsverhältnisse "glaubhaft" nachgewiesen werden, sprich durch einen Kaufvertrag oder eine Besitzurkunde. Die wichtigsten technischen Daten wie Abmessungen und Motorangaben sind anhand von Herstellerunterlagen, Gutachten, Bootsbriefe o.ä. nachzuweisen, da sie für einen Eintrag im Register von Nöten sind.
Die Sportboot Kennzeichnung muss gemäß Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung in mind. 10 cm hohen Buchstaben dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund an beiden Seiten oder am Heckspiegel des Fahrzeuges angebracht werden, um auch deutlich sichtbar zu sein.
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Sportboot Kennzeichnung in Berlin zum Beispiel.
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