Der Bodensee ist der größte Trinkwasser Lieferant- und Speicher von Baden-Württemberg und diese Funktion als Trinkwassersee hat bereits in den 70er Jahren ein striktes Schutzsystem gegenüber Umweltverschmutzung nach sich gezogen. GeradeGebote zur Wasserreinhaltung werden streng eingehalten und überwacht. Davon ist auch die Sportschifffahrt betroffen, denn die Auflagen gelten gerade auch für jegliche Art von Booten.
Für alle Boote aus Baden-Württemberg, Bayern, Deutschland, Österreich, der Schweiz und der EU, gilt die gleiche gesetzliche Verordnung genannt die Bodensee-Schifffahrtsordnung.
Alle Boote, die auf dem Bodensee gefahren werden sollen ist die Motorboot Bodenseezulassung unerlässlich. Dies gilt ab einer Bootslänge von über 2,50 m, diese sind registrierungspflichtig, mit aber auch ohne Motor!
Boote mit Motoren und Segelboote mit Wohn, Koch- und Sanitäreinrichtungen dürfen nur mit einer amtlichen Motorboot Bodenseezulassung ( dafür werden spezielle Bodensee-Kennzeichen benötigt) in Betrieb genommen werden, die 3 Jahre gültig ist und nur für Schiff und Motor zusammen ausgestellt werden kann.
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