Sportboote Kennzeichnung

Sportboote Kennzeichnung

Kennzeichen WSA

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ist unerlässlich, denn die 1995 in Kraft getretene Kennzeichenverordnung (KIFzKI-BinSch) regelt, dass Sportboote, die unter den Begriff des Kleinfahrzeuges (< 20 m) fallen, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen, ähnlich der Kennzeichenverordnung für PKWs.

Kennzeichen werden auf Antrag des Bootsinhabers zugeteilt. Bei Antragstellung müssen die Eigentumsverhältnisse „glaubhaft“ nachgewiesen werden, sprich durch einen Kaufvertrag oder eine Besitzurkunde. Die wichtigsten technischen Daten wie Abmessungen und Motorangaben sind anhand von Herstellerunterlagen, Gutachten, Bootsbriefe o.ä. nachzuweisen, da sie für einen Eintrag im Register von Nöten sind.

Die Sportboot Kennzeichnung muss gemäß Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung in mind. 10 cm hohen Buchstaben dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund an beiden Seiten oder am Heckspiegel des Fahrzeuges angebracht werden, um auch deutlich sichtbar zu sein.

Kennzeichen WSA

Die WSA stellen dann einen Ausweis über das amtlich zugeteilte Kennzeichen aus, der an Bord mitzuführen ist und bei Aufforderung vorzuzeigen ist.

Die amtlichen Kennzeichen bestehen aus einer Buchstabenkombination, die das ausstellende WSA angibt (z.B. DUR = WSA Duisburg-Rhein), und mit Bindestrich angeschlossenen Buchstaben und Ziffern. (z.B. DUR-A 166), wie man es bei Autos auch kennt.

Zur Geltungsdauer der Kennzeichen ist zu sagen, dass die von den WSÄ ausgestellten sowie die aufgrund des IBS erteilten Kennzeichen unbefristet gelten.  Eine Wiederholung der Beantragung ist also nicht notwendig, was eine Menge Zeit und Geduld spart. Technische Änderungen oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse müssen jedoch nachgetragen werden, beispielsweise beim Verkauf oder beim Einbau von Tuningelementen.

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