Bootsführerschein

Der Bootsführerschein

Im Grunde genommen ist der Bootsführerschein mit dem Kfz-Führerschein vergleichbar. Je nach Nutzung und Antrieb des Wasserfahrzeugs und je nach Geltungsbereich muss der Bootsführer über einen entsprechenden Bootsführerschein verfügen.

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Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bootsführer die Fahrerlaubnis und einen Führerschein ausgehändigt, der ein Lichtbild sowie eventuelle Auflagen enthält. Diesen Führerschein muss der Bootsführer mit sich führen, allerdings dokumentiert der Bootsführerschein lediglich, dass eine amtliche Erlaubnis zum Führen des Boots zu Sport- oder privaten Zwecken vorliegt, ist jedoch kein Befähigungszeugnis

Sportbootführerscheine 

Zunächst teilen sich die Sportbootführerscheine in den Sportbootführerschein Binnen und den Sportbootführerschein See. Der SBF Binnen erlaubt dem Bootsführer ein Sportfahrzeug auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der  Schifffahrtstraßenordung zu führen, wobei zwischen der Fahrerlaubnis für Motorboote, Segelboote und Surfbretter unterschieden wird. Zwingend vorgeschrieben ist der SBF Binnen, wenn die Leistung an der Schraube höher liegt als 5 PS, wobei die Länge des Wasserfahrzeugs über Alles ohne Ruder und Bugspriet unter 15 Metern liegen muss.

Bestimmt der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger, muss dieser nicht über einen Bootsführerschein verfügen. Für Segelboote ohne Motor gibt es keine einheitlich geregelten Vorschriften im Bezug auf die Führerscheinpflicht. Hier sind die jeweiligen Landesbestimmungen oder die Vorschriften der Eigentümer eines Gewässers maßgeblich.

Sporthochseeschifferschein 

Der BSF See ist notwendig, um motorisierte Boote zu Sport- und Freizeitzwecken auf den Seeschifffahrtsstraßen, das bedeutet in der 3-Seemeilen-Zone und innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, führen zu dürfen. Auch hier gilt die 3,68-kW- Leistung als verpflichtender Wert und ein geeigneter, vom Bootsführer bestimmter Rudergänger benötigt keinen Bootsführerschein, die Rumpflänge des Wasserfahrzeugs ist im Gegensatz zum BSF Binnen dabei jedoch nicht vorgegeben oder beschränkt.

Liegt der Bootsführerschein See vor, können weitere Bootsführerscheine erworben werden. Diese sind der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein, der Sporthochseeschifferschein, der Traditionsschifferschein, das Bodenseeschifferpatent sowie das Sportseeschifferzeugnis und für Fahrten auf dem Rhein das Rheinsportschifferpatent.

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Thema: Bootsführerscheine

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